Oberstufe
Das 10. Schuljahr ist ein ganz besonderes. Neben der Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen stehen wichtige Fragen und Entscheidungen an: Wie kann es ausbildungsmäßig weitergehen? Soll es eine betriebliche Lehre sein, oder wird ein höherer Schulabschluss angestrebt? Wenn dies der Fall ist, ist dann ein Berufskolleg der richtige Weg oder aber die gymnasiale Oberstufe an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium? Im Folgenden soll die gymnasiale Oberstufe an der Gesamtschule Uerdingen vorgestellt werden. Wir würden uns freuen, wenn unser Konzept Interesse weckt und wir dich/Ihren Sohn/Ihre Tochter demnächst als neue Schülerin/als neuen Schüler der Oberstufe begrüßen dürfen.
Der Unterricht in der Sekundarstufe II wird anspruchsvoller, fördert und fordert ein wissenschaftsorientiertes Denken und Arbeiten und bereitet so auf ein Studium oder eine Berufsausbildung vor. Dabei werden unsere in der Sekundarstufe l erprobten Grundsätze der Potentialentfaltung und der individuellen Betreuung fortgesetzt. Bei der Planung der individuellen Schullaufbahn geht es vor allem darum, die eigenen fachlichen Interessen und das eigene Leistungspotential optimal zu entwickeln – dies unter Beachtung der vorgegebenen Pflichtbedingungen und der schulischen Angebote. Die Oberstufenkoordinatorin, die Beratungslehrer*innen sowie die Fachlehrer*innen sind dabei ständige Begleitung, halten die Laufbahn im Blick und unterstützen so den Lernprozess.
Zu erwerbende Abschlüsse an der Gesamtschule Uerdingen
Unsere gymnasiale Oberstufe richtet sich nach der für alle Gymnasien und Gesamtschulen geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-GOSt). Es gelten somit die selben Richtlinien, Lehrpläne und Prüfungsanforderungen wie für die Oberstufe des Gymnasiums. Die Abschlüsse an der Gesamtschule sind gleichwertig mit denen des Gymnasiums.
Die gymnasiale Oberstufe setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe 1 fort und erweitert sie. Sie schließt im Allgemeinen mit der Abiturprüfung ab und führt zur Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife, welche zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten berechtigt.
Seit der Einführung des Zentralabiturs finden alle schriftlichen Abiturprüfungen mit den selben Aufgaben zur selben Zeit statt. Die Termine werden jeweils vom Schulministerium festgelegt.
Nach Abschluss des 12. Jahrgangs kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR) erworben werden. Mit einem gelenkten Praktikum oder einer Ausbildung berechtigt dieser Abschluss zum Studium an einer Fachhochschule. Zum Erwerb der Fachhochschulreife müssen keine Prüfungen abgelegt werden; vielmehr muss ein bestimmtes Notenbild vorliegen.
Die Struktur der gymnasialen Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe ist ein dreijähriger Bildungsgang und gliedert sich in die Einführungs- und Qualifikationsphase.
An der Gesamtschule bildet der Jahrgang 11 die Einführungsphase, in der sich die neuen Oberstufenschüler*innen mit den Fächern und den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut machen. Der Unterricht wird zum einen in klassenähnlich organisierten Kursen (Deutsch, Mathematik und Englisch) erteilt, zum anderen im reinen Kurssystem.
In der Qualifikationsphase (Jahrgang 12 und 13) bereiten sich die Schülerinnen und Schüler systematisch auf die Abiturprüfung vor. Hier beginnt auch die Differenzierung der Fächer in Grund-und Leistungskurse.
Die erbrachten Leistungen sind sowohl für die Zulassung zum Abitur als auch für die im Abitur erzielte Gesamtnote relevant.
Die Abiturprüfung findet am Ende der Jahrgangsstufe 13 statt. Die Prüfung erfolgt in den beiden Leistungskursen (1. und 2. Abiturfach) und in zwei Grundkursen (3. und 4. Abiturfach), wobei die Prüfung im 4. Abiturfach mündlich zu absolvieren ist.
Fremdsprachliche Voraussetzungen und Fremdsprachenangebot
Insgesamt bietet die Gesamtschule Uerdingen ein attraktives Fremdsprachenangebot. Schüler*innen, denen Fremdsprachen Spaß machen, können bei uns bis zu vier Fremdsprachen lernen: Englisch, Französisch, Niederländisch und Spanisch.
Wichtig zu wissen: Für die allgemeine Hochschulreife (Abitur) muss der Erwerb von zwei Fremdsprachen im Rahmen der Schullaufbahn nachgewiesen werden. Wie man das macht, ist individuell verschieden:
Die erste Fremdsprache Englisch wird bei uns bis zum Ende der Qualifikationsphase belegt.
Die zweite Fremdsprache kann folgendermaßen nachgewiesen werden:
Wer eine zweite Fremdsprache in Jg. 6 begonnen hat (bei uns: Französisch), muss diese bis Ende Jg. 10 belegen.
Wer eine zweite Fremdsprache in Jg. 8 begonnen hat (bei uns Spanisch oder Niederländisch), muss diese mindestens bis zum Ende der Einführungsphase fortführen.
Schüler*innen, die in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache gewählt haben, müssen ab der Einführungsphase Spanisch oder Niederländisch wählen und diese Sprache bis zum Ende der Oberstufe belegen.
Wichtig zu wissen: Wer keine zwei Fremdsprachen (sondern nur eine) bis zum Ende der Qualifikationsphase wählen möchte, muss stattdessen neben einer (Pflicht-) Naturwissenschaft ein weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) belegen.
Schüler*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können zur Erfüllung der Pflichtbedingungen in der aus der Sekundarstufe I fortgeführten Fremdsprache am Ende der Einführungsphase eine Feststellungsprüfung in ihrer Muttersprache bei der obersten Schulbehörde ablegen. Voraussetzung dafür ist, dass bereits am Ende der Sekundarstufe l die entsprechende Feststellungsprüfung mit Erfolg abgelegt wurde.