Die Berufsorientierung der Schüler und Schülerinnen im inklusiven Unterricht erfolgt ebenfalls im Rahmen von KAoA („Kein Abschluss ohne Anschluss“). Die Schüler und Schülerinnen nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Bausteinen von KAoA verbindlich teil. Darüber hinaus erhalten sie über die Berufswahlkoordinatorin-Inklusion und über die zuständige Lehrkraft für Sonderpädagogik unterstützende Maßnahmen und Angebote.
Eine intensive Beratung erfolgt über die Klassenleitung, die Lehrkraft für Sonderpädagogik, die Berufswahlkoordinatorin-Inklusion, den Studien- und Berufswahlkoordinator für Regenschülerinnen und -Schüler, den Berater der Agentur für Arbeit und den Reha-Berater. Bei den Schülern und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Körperliche und Motorische Entwicklung und Sprache kann bei Bedarf der Integrationsfachdienst (ifd) hinzugezogen werden.
Die Berufsorientierung beginnt mit einem Berufsorientierungs- und Entwicklungsgespräch (BEG) am Ende der Klasse 7, aber spätestens anfangs der Klasse 8. Ziel dieses Gespräches ist die Beratung der Schüler und Schülerinnen und ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten hinsichtlich der persönlichen Schullaufbahn auf Grundlage des Förderplanes. Sie erhalten Informationen über die anstehenden schulischen Berufsorientierungsmaßnahmen und -angebote. Dieses Gespräch soll dazu dienen, Eltern, Schüler und Schülerinnen in die Thematik der Berufsorientierung einzuführen und ihnen realistische Einschätzungen und Möglichkeiten der Berufswelt zu geben. Dabei wird auch festgehalten, welche Schlüsselkompetenzen Eltern und Schule bei der Förderung leisten können.
Verschiedene Angebote der Agentur für Arbeit (Rehaberatung) können genutzt werden. Die Teilnahme an der psychologischen Untersuchung (PU) im 9. Schulbesuchsjahr ist für die Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf verpflichtend.