Beratung: Wer informiert und berät?
Es ist für Schüler*innen nicht immer ganz einfach, die umfangreiche Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe zu überblicken und für sich gute Entscheidungen zu treffen. Während der gesamten Sekundarstufe II stehen jedoch die Oberstufenleiterin sowie die für die jeweilige Jahrgangsstufe zuständigen Beratungslehrer*innen zur Verfügung, um Informationen und Hilfe zu geben. Auf mehreren Elternabenden in den Jahrgängen 10, 11 und 12 informiert die Oberstufenleiterin sukzessiv über Einzelheiten der Prüfungsordnung wie Wahlbedingungen, Versetzungsordnung oder Prüfungsvorgaben. Vor allem die Beratungslehrer*innen beraten die Schüler*innen darüber hinaus auch in Einzelgesprächen. Es existiert also ein engmaschiges System, in dem sichergestellt wird, dass Wahlentscheidungen und Belegverpflichtungen eingehalten werden und alle Voraussetzungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erfüllt werden.